Ab 24. November: Es gilt 2-G-PLUS

23.11.2021. Ab 24. November gilt in Baden-Württemberg nun die sogenannte Corona-Alarmstufe 2 mit der 2-G-Plus-Regelung für den Zugang zu Veranstaltungen, so auch für die Kurs-Sessions und das Abschlusskonzert des Meisterkurses. Dies bedeutet, dass für den Einlass ein Impf- oder Genesenen-Nachweis und zusätzlich ein aktueller Antigen-Schnelltest notwendig ist.

Wir freuen uns, dass Konzerte, die ohnehin einen höchstmöglichen Hygienestandard bieten, weiter möglich bleiben und gleichzeitig noch mehr Sicherheit für ein Musikerlebnis bieten.

Bitte halten Sie beim Einlass neben Ihrem Ticket folgende Nachweise bereit:

  • Nachweis über Impf- oder Genesenen-Status
  • Zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test (Antigen-Schnelltest, beim Eintritt nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test, beim Eintritt nicht älter als 48 Stunden) – Informationen zu Teststellen in der Nähe des Konzertortes HIER
  • Personalausweis

Beim Erwerb eines Tickets im Vorverkauf (Reservix-System) werden Ihre Kontaktdaten bereits erfasst, beim Erwerb an der Tages-/Abendkasse füllen Sie bitte das aufliegende Kontaktformular aus.

Alle Regelungen finden Sie in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Es gilt weiterhin die Pflicht, im gesamten Veranstaltungsgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen („OP-Maske“ oder FFP2-Maske), auch am Platz. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken (soweit sie angeboten werden) abgenommen werden. 

Durch die Saalgrößen und die leistungsstarke Frischluftanlage im ganzen Hause bietet das Pforzheimer CongressCentrum bestmögliche Sicherheit. Nähere Informationen dazu hier

Wir möchten Sie bitten, sich eigenständig über etwaige neue Vorgaben für Konzertbesuche zu informieren. Eventuelle weitere Änderungen finden Sie hier auf unserer Internetseite unter den aktuellen Meldungen. Zu den Hygienekonzepten der nicht vom Kammerorchester selbst veranstalteten Konzerte – zum Beispiel Gastspielen – informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Veranstaltern.

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