Seit der Konzertsaison 2019/20 Chefdirigent des Kammerorchesters: Douglas Bostock (Foto: Hiro Miyashita)

Abonnement

Einladung zum Abonnement: Ihre Vorteile!

  • Preisvorteil von teilweise über 30 % gegenüber dem Kauf von Einzelkarten
  • Stammplatz bei jedem Konzert
  • ein Abonnementausweis für die gesamte Saison (übertragbar)
  • Keine Wartezeit an der Abendkasse
  • Keine weiteren Gebühren
  • Umtauschmöglichkeit

Abonnements sind nur über unsere Geschäftsstelle zu beziehen (Tel. 0 72 31 / 46 46 44).

Abonnement- und Kartenpreise 2024/2025

Ermäßigungen

Schüler*innen, Studierende, Freiwilligendienstleistende sowie Inhaber*innen des Goldstadt-Passes  erhalten gegen Vorlage eines gültigen Ausweises 50% Ermäßigung auf Abonnmenets und Einzelkarten.

Abonnenten werben Abonnenten

Für die Werbung eines neuen Abonnenten erhalten Sie als Dankeschön eine CD des Kammerorchesters.

Barrierefreier Zugang

zu unseren Abonnementkonzerten über den Eingang zum Mittleren Saal des CongressCentrums. Dort befinden sich auch zwei Behindertenparkplätze.

Abonnementbedingungen für die Saison 2024/25

Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, wenn es nicht spätestens zum 31. Mai 2025 schriftlich gekündigt wird. Die Abonnementrechnung ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Karten zu begleichen. Der Abonnementausweis berechtigt zum Besuch aller sechs Abonnementkonzerte und ist übertragbar. Bei Verlust des Ausweises kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € ein Duplikat beantragt werden. Innerhalb einer Saison ist ein einmaliger Umtausch der Karten möglich, wenn der Platz bis spätestens drei Tage vor dem Konzert persönlich oder telefonisch abgemeldet wurde. An der Abendkasse können keine Plätze mehr abgemeldet werden. Der Umtauschgutschein kann innerhalb von zwölf Monaten in der Geschäftsstelle für Eintrittskarten zu einem Abonnementkonzert oder CDs im Wert der zurückgegebenen Karte eingelöst werden. Ein Geldbetrag kann nicht erstattet werden. Wird ein Konzert nicht besucht und nicht rechtzeitig abgemeldet, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

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