Andrey Godik, Oboe

Abonnementkonzert am 7. Mai: Musikalischer Senkrechtstarter Andrey Godik springt für Albrecht Mayer ein.

06.05.2017. Andrey Godik, der 26-jährige musikalische Senkrechtstarter der Oboenwelt, springt für Albrecht Mayer ein, der seinen Auftritt mit dem Kammerorchester zu seinem großen Bedauern krankheitsbedingt kurzfristig absagen musste.

Albrecht Mayer selbst gab die Empfehlung, wer im Abonnementkonzert am jetzigen Sonntag, 7. Mai, um 19 Uhr im Großen Saal des CongressCentrums Pforzheim für ihn einspringen könnte. Andrey Godik stammt aus Moskau, besuchte dort die Elite-Musikschule des Tschaikowsky-Konservatoriums und wurde kürzlich ab der kommenden Saison zum Solo-Oboisten der Bayerischen Staatsphilharmonie Bamberger Symphoniker berufen.

Mayer hatte den jungen Musiker auf einem Meisterkurs kennengelernt, mit ihm gearbeitet und hält ihn für einen der begabtesten Oboisten der jungen Generation. Das belegt auch Andrey Godiks bisherige Laufbahn, die ihn nach seinem Studium bei Ingo Goritzki und François Leleu als Solist bereits in Konzertsäle wie die Münchner Philharmonie, das KKL Luzern, das Konzerthaus Stockholm, nach St. Petersburg und Montecarlo geführt hat. Unter Lorin Maazel war er Mitglied der Orchesterakademie der Münchner Philharmoniker, anschließend bereits Solo-Oboist an der Komischen Oper Berlin, im Staatstheater Braunschweig und im Festivalorchester Gstaad.

Im Abonnementkonzert des Kammerorchesters unter der Leitung von Markus Korselt wird Andrey Godik neben dem berühmten Oboenkonzert C-Dur KV 314 von Wolfgang Amadeus Mozart auch eine Rarität des Repertoires spielen: das Oboenkonzert c-Moll des italienischen Opernkomponisten Domenico Cimarosa, das zwischen lyrischer Expressivität, anmutiger Verträumtheit und perlender Leichtigkeit wechselt.

KONZERTKARTEN zu 20, 32 und 44 Euro (Ermäßigung für Schüler und Studenten 50%) beim Kammerorchester (Tel. 0 72 31 / 46 46 44, Reservierung auf dem Anrufbeantworter) und an der Abendkasse.

Aktueller Nachtrag:

Zur Kritik der PFORZHEIMER ZEITUNG vom 9. Mai 2017

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