Neue Zugangsvoraussetzungen für Konzerte: 2 G

17.11.2021. Ab heute gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Corona-Alarmstufe mit der 2-G-Regelung für den Zugang zu Veranstaltungen, so auch für das Abonnementkonzert am Sonntag, 21. November und die Kurs-Sessions und das Abschlusskonzert des Meisterkurses. Dies bedeutet, dass für den Einlass ein Impf- oder Genesenen-Nachweis notwendig ist. Ein Antigen- oder PCR-Test ist nicht ausreichend.

Es gelten folgende Ausnahmen:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Alle Regelungen finden Sie in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Es gilt weiterhin die Pflicht, im gesamten Veranstaltungsgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen („OP-Maske“ oder FFP2-Maske), auch am Platz. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden. 

Durch das außerordentlich große Raumvolumen des Großen Saals und des Foyers und die leistungsstarke Frischluftanlage im ganzen Hause bietet das Pforzheimer CongressCentrum bestmögliche Sicherheit. Nähere Informationen dazu hier

Bitte informieren Sie sich über eventuelle weitere Änderungen für die Abonnementkonzerte unter den aktuellen Meldungen hier auf unserer Internetseite. Zu den Hygienekonzepten der nicht vom Kammerorchester selbst veranstalteten Konzerte – zum Beispiel Gastspielen – informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Veranstaltern.

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